Glasreinigung Niederrhein

Inh. D.Klingbeil

Bahnhofstr. 83

46499 Hamminkeln

02857/959079

0176-21731795

Steuer- Nr: 130/5065/2125

Servie@Glasreinigung-Niederrhein.de

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

Es gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Dienstleistungen und Angebote unseres Unternehmens ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Vertragspartner bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Dies gilt ebenso für Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Bedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind bezüglich Preis und Leistungsfrist freibleibend. Alle Verträge über unsere Leistungen, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer handschriftlichen unterzeichneten oder per Telefax erfolgten Bestätigung. Einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vertragsverhältnisses betreffend, insbesondere Kündigungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nebst eigenhändiger Unterschrift. Die schriftliche Erklärung kann auch per Telefax übermittelt werden.

Unsere Beschäftigten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

An von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Mustern, Proben, Abbildungen, Beschreibungen, Modellen, Berechnungen, (auch soweit sie aus verschiedenen Aufträgen herrühren) und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere Zustimmung Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen, noch sie bekanntgeben oder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände und eventuelle Kopien auf unser Verlangen vollständig zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss geführt haben.

Verträge auf der Grundlage unserer Angebote und Kostenvoranschläge sind vertraulich zu behandeln. Bei Geschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne des BGB.

3. Unterauftragnehmer

Wir sind berechtigt, unsere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

4. Preise, Aufrechnung und Zahlungsverzug

Unsere Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Unsere Rechnungen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind nach Rechnungsstellung sofort zahlbar ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Leistungen, die entgegen der Vereinbarung auf Veranlassung des Kunden an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. Kann die Leistung, aus Gründen die der Kunde zu verantworten hat, nicht durchgeführt werden, so trägt der Kunde für alle Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitungen und Bearbeitung die Kosten.

In den angebotenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht extra aufgeführt, keine Kosten für gegebenenfalls benötigter Hilfsmittel (zum Beispiel Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder anderer Ausrüstungen) enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Kunden bereitgestellt oder von uns gesondert in Rechnung gestellt. Arbeiten, die mit bis zu 3,5 Meter hohen Leitern ausgeführt werden können, sind im Preis enthalten. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im Pauschalpreis bereits Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.

Soweit eine Leistung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und sich zwischenzeitlich die Preise unserer Vorlieferanten, die uns entstehenden Kosten (zum Beispiel Frachten und Löhne) erhöhen, Abgaben neu eingeführt werden oder erhöhen wir unsere Preise im Allgemeinen, sind wir berechtigt den Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn der Preis ist ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden.

Gegenüber Forderungen von uns kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet werden.

Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen mit dem Kunden abzutreten.

5. Obliegenheiten des Kunden

Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass Leistungen ungehindert ausgeführt werden können. Sofern für die Erbringung unserer Leistungen beim Kunden Energie, Wasser, Lagerraum und sonstige notwendige Hilfsmittel benötigt werden, stellt sie der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.

Eine aufgrund der Verletzung vorgenannter Obliegenheiten von uns nicht oder nicht vollumfänglich ausgeführten Leistungen berechtigt den Kunden nicht zur Mängelrüge oder Zahlungskürzung.

Falls sich Leistungstermine verzögern, die der Kunde zu verantworten hat, gehen alle anfallenden Lagerkosten zu seinen Lasten. Etwaige weitergehende Ansprüche gegen den Kunden bleiben unberührt.

6. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Engergie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Verfügungen), die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Wird hierdurch die Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind wir berechtigt, hinsichtlich der von der Leistungsstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

7. Mängelansprüche

Der Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die erbrachte Leistung laut Vertrag erbracht wurde. Reinigungsleistungen gelten als fehlerfrei vom Kunden anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb eines Arbeitstages schriftlich reklamiert. Im Übrigen finden die Regelungen des § 377 HGB Anwendung.

Wir haben unter Ausschluss weitergehender Rechte des Kunden rechtzeitig angezeigte Mängel der erbrachten Leistung nach unserer Wahl zu beseitigen bzw. nachzubessern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Bestimmungen der §§ 282 und 283 BGB bleiben unberührt.

8. Haftung

Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus haften wir nach Maßgabe von Gefährdungshaftungstatbeständen (insbesondere des Produkthaftungsgesetzes).

Für sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht, es sei denn, dass durch die Verletzung wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Wir haften daher nicht bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen, die nicht unter Satz 1 dieses Absatzes fallen. Für versicherte Risiken ist insoweit unsere Haftung je Schadensfall auf die Haftungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung (für Planungsschäden, Personen- und Sachschäden auf EURO 3,0 Millionen) beschränkt. Auf Wunsch des Kunden sind wir gegen zusätzliche Vergütung bereit, die Haftplichtdeckung zu erhöhen.

Soweit wir Aufträge im Namen und auf Rechnung des Kunden und mit dessen Zustimmung an Dritte vergeben, haften wir nur für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Dritten. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9. Verjährung

Ansprüche gegen uns aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die wir zu vertreten haben, verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Dies gilt nicht für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen sowie für Mängelansprüche des Kunden gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechte eines Verbrauchers nach § 475 BGB bleiben unberührt.

10. Datenverarbeitung

Wir werden die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten und nutzen.

11. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Gerichtsstand für alle etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist ausschließlich Wesel, falls der Kunde Vollkaufmann ist. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ewaigen ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung vergolgtem Zweck am nächsten kommt.