Glasreinigung Niederrhein

Inh. D.Klingbeil

Bahnhofstr. 83

46499 Hamminkeln

02857/959079

0176-21731795

Steuer- Nr: 130/5065/2125

Service@Glasreinigung-Niederrhein.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Firma Glasreinigung Niederrhein

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit einer mündlichen bzw. Schriftlichen Bestätigung durch uns über die Leistung gemäß unserem Angebot zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

§ 2 Angebote

 

Der Preis ist erst nach einem kostenlosen Besichtigungstermin zu kalkulieren , da er von vielen Unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, wie beispielsweise dem Grad der Verschmutzung, dem individuellen Aufwand oder der Häufigkeit der Reinigung, etc. . Durch unsere transparente Preisbildungsliste können wir Ihnen Ihren Preis ermitteln.

 

 

§ 3 Art und Umfang der Leistung

 

Unsere Standartreinigung beinhaltet das einmalige gründliche Einwaschen der Glasscheiben mit anschließender Trocknung, sowie das feuchte Abwaschen der Rahmen und Fensterbänke.

 

Voraussetzung genannter Leistungen sind der freie Zugang zu den zu reinigenden Scheiben, sowie einen Reinigungsabstand von höchstens 3 Monaten bei der Fensterreinigung und höchstens 6 Monate bei der Reinigung von Dächern, von der von uns durchgeführten Leistung.

 

Bei der Nutzung der Osmose Filteranlage benötigen wir den freien Zugang zu ausreichend fließendem Wasser.

 

 

Solaranlagen / Photovoltaikreinigung                                                                                                                                      

Die innovativen Reinwasserfilter bieten eine komfortable Art der Wasseraufbereitung. Sie mindern die Wasserhärte und sorgen so für einen streifen- und tropfenfreien Glanz auf allen Flächen. Alle großen und kleinen Glasflächen wie Photovoltaikanlagen, Solaranlagen, Fenster oder Wintergärten lassen sich mit diesen Systemen anwenderfreundlich vom Boden aus reinigen.

 

Treppenhausreinigung                                                                                                                  

Fußmatten ausschlagen, Stufenmatten saugen, Bodenbeläge feucht wischen, Briefkästen und Klingelschilder reinigen, Treppengeländer und Handläufe säubern, Reinigung der Kellerräume

 

Zutrittsberechtigungen, Schlüssel und Unterlagen

 

Zutrittsberechtigungen, Schlüssel und Unterlagen aller Art, die der Auftragnehmer für die Vertragsdurchführung benötigt, sind vom Auftraggeber rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfügung zu stellen. So weit Unterlagen, die für die Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind, vom Auftraggeber nicht beschafft oder zur Verfügung gestellt werden, wird der Auftrag-nehmer dem Auftraggeber die Beschaffung gegen Entgelt anbieten. Lehnt der Auftraggeber dies ab, haftet der Auftrag-nehmer nicht für Schäden, die aus einer mangelhaften Auftrags-durchführung entstehen, soweit diese mit Vorliegen der Unterlagen vermeidbar gewesen wären.

 

Büro und Unterhaltsreinigung                                                                                                                                    

wischen bzw. saugen der Bodenbelege, entleeren der Mülleimer, Reinigung der Sanitäranlagen, entleeren von Papierkörben, säubern von Schreibtischen, Schränken und Geräten

 

Müllbeutel, Hygieneartikel wie Seife, WC-Papier, Beckensteine, Duftmittel, Handtuchpapier etc., werden separat in Rechnung gestellt falls nicht anders vereinbart.

 

Gewerbliche Reinigung von Schießanlagen                                                                                    

Wir besitzen: -Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und - Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz. Wir nehmen die Reinigung für Sie vor und entsorgen sachgemäß und regelkonform die Gefahrstoffe und Materialien. Alle Reinigungsarbeiten werden in einem Reinigungsbuch protokolliert.

 

 

§ 4 Reinigungspersonal, Verschwiegenheit

 

Die Glasreinigung Niederrhein ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.

 

Die Glasreinigung Niederrhein wird die ihm übertragenen Aufgaben nur durch geeignete Arbeitskräfte ausführen lassen. Personen, nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen das Objekt nicht betreten. In Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen, die sich in den Räumen befinden, darf keine Einsicht genommen werden; unbefugtes Öffnen von Schränken, Schubladen und Ähnliches ist nicht erlaubt. Die unbefugte Benutzung von Telekommunikations- oder Kopiergeräten ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können Sie verlangen, dass die betreffende Reinigungskraft nicht mehr in Ihrem Einflussbereich eingesetzt wird.

 

Die Reinigungskräfte sind zur Verschwiegenheit über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, arbeitsvertraglich zu verpflichten. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Auflösung des Arbeitsvertrages weiter.

 

Die Reinigungskraft unterschreibt eine Liste im Gebäude, zum Nachweis der Tätigkeit

 

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, wird bei Ihnen die gleiche Reinigungskraft eingesetzt. (Ausnahme Glasreinigung) Die Reinigungskraft hat den Anweisungen und Wünschen, soweit diese sich auf die ordnungsgemäße Durchführung beziehen, Folge zu leisten.

 

 

§ 5 Mängelrechte

 

Kann ein Mangel nicht beseitigt werden oder beseitigt die Glasreinigung Niederrhein einen Mangel binnen einer angemessenen, ihr gesetzten Nachfrist nicht, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen Bei einem nur geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschossen.

 

Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Der Schadenersatz ist auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, bei einmaligen Leistungen ferner auf die Höhe des Doppelten der vereinbarten Vergütung, bei wiederkehrenden Leistungen auf das Doppelte der auf die betroffene Leistung entfallenden, anteiligen Vergütung.

 

 

 

 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

 

1.      Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erbringung unserer alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen: Entfernung von Gegenständen, die die Reinigungsarbeiten von den Fenstern behindern.

 

2.      Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung von Wasser für die Arbeiten mit einer Osmose Filteranlage.

 

3.      Bei unzufriedener Leistung muss der Kunde uns unverzüglich kontaktieren

 

4.      Bei Schäden muss der Kunde sich innerhalb 24 Stunden bei uns melden

 

 

 

§ 7 Reinigungsmittel und Geräte

 

Die Glasreinigung Niederrhein stellt die für die Reinigungsarbeiten alle erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf deren Kosten zur Verfügung.

 

Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen nur mit Ausnahme für Toiletten - nicht für die Unterhalts, & Fensterreinigung verwendet werden.

 

 

§ 8 Ausfall von Reinigungen

 

Termine die Sie nicht wahrnehmen können, bitte frühzeitig abzusagen.

 

Reinigungstermine unter einer Stunde mindestens 24 Stunden und Reinigungstermine über einer Stunde mindestens 48 Stunden vorher.

 

Andernfalls werden von uns 50% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.

 

 Dies gilt für mündlich sowie schriftlich vereinbarte Termine sowie für alle angebotenen Dienstleistungen.

 

 

§ 9 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung

 

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von uns unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –Rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw. eine Schadensersatzanspruch ist nicht möglich und wird ausgeschlossen.

 

 

§ 10 Garantie und Haftung

 

Die Dienstleistung durch die Glasreinigung Niederrhein wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Bei Photovoltaik und Solaranlagenreinigungen geben wir keine Garantie, dass sich die Leistung der gereinigten Anlage steigert. Die Glasreinigung Niederrhein haftet ausschließlich für Schäden, die während der Reinigungsarbeiten entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden wie beispielsweise: Wasserschäden, Kratzer oder Sonstige Schäden, die nicht innerhalb von 24 Stunden angezeigt werden. Schäden werden nur anerkannt, wenn diese innerhalb von 24 Stunden bei uns angezeigt werden. Spätere Schadensmeldungen können nicht abgewickelt werden. (Die Schadensmeldung von 24 Stunden gilt für alle Dienstleistungsbereiche)

 

Bei Grundreinigungen sowie Bauabschlussreinigungen übernehmen wir keine Haftung für Kratzer auf Glasscheiben, Rahmen oder Bodenbelägen. Da auf Grund der Verschmutzung eine Schadenfreiheit vor der Reinigung nicht ersichtlich ist. Des Weiteren kann es auf Grund von starken Verschmutzungen wie Sand, Mörtel, Putz usw. zu Kratzern kommen. Diese Schäden werden von uns nicht anerkannt und sind mit Auftrags Erteilung / Angebots Annahme / Terminvereinbarung ausgeschlossen des Weiteren handelt es sich bei einer Grundreinigung nach Bauabschluss um die Reinigung des normalen Bauschmutzes, Farbe, Mörtel, Kleber oder Ähnliches können ggf.. Verbleiben. 

 

Grundreinigung von Bodenbelägen wie: PVC und Linoleum.                                                          

Bei der Grundreinigung und anschließenden Versieglung können bei zuvor nicht versiegelten Bodenbelägen Flecken sowie Dellen / Erhebungen entstehen. Der Grund ist eine zuvor nicht versiegelte und mangelhafte Pflege des vorhandenen Bodenbelags. aus diesem Grund schließen wir ein solches Schadensbild aus der Haftung aus. Wir weisen ausdrücklich daraufhin das derartige Flecken, Dellen oder Beulen entstehen können.

 

§ 11 Zahlungsbedingungen

 

  1. Sollten Reinigungstermine außerhalb des von uns veranschlagten Reinigungszyklus gewünscht werden, benötigen wir auf Grund des Mehraufwandes einen Zuschlag. Überspringen Sie einen Reinigungstermin berechnen wir mindestens 20 % und überspringen Sie zwei Reinigungstermine berechnen wir mindestens 50 %. Außerdem berechnen wir bei der Erstreinigung einen Zuschlag von mindestens 20 %. Bei PV Anlagen die mit Flechte bewachsen sind berechnen wir mindestens 100% der Gesamtsumme.

    Bsp.: Fensterreinigung zwischen 3 und 6 Monaten mindestens 20% und nach 6 Monaten mindestens 50 %.

 

  1. Unzugängliche oder nicht ausreichend freigeräumte Scheiben sowie PV Anlagen mit unzureichender Wassermenge der vorhandenen Anschlüsse, können von uns nicht gereinigt werden, werden aufgrund der Einplanung dennoch in Rechnung gestellt. Sollten die Scheiben von uns freigeräumt werden berechnen wir dafür pauschal einen Zuschlag von 20% auf die Rechnungssumme.

  2. Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
  3. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig
  5. Sie sind in Rechnungsverzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist von 7 Tagen abläuft. Während des Verzuges ist die Rechnung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach §288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
  6. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir 3,00 € Mahngebühr, zudem erheben wir bei Rechnungsverzug von Geschäftskunden eine Pauschale von 40,- € je Forderung und bei Privatkunden wird eine Pauschale von 10,- € je Mahnschreiben erhoben.

  7. Unsere Preise werden in Rahmen der jährlichen Preisanpassungen jeweils zum 01. Januar des Folgejahres ohne weitere Information automatisch in Höhe der Inflation + 2,5 % erhöht. Die 2,5 % setzten sich durch steigende Versicherungen, Löhne usw. zusammen

Treppenhausreinigung Zahlungsbedingungen

Befindet sich der Kunde mit mehr als 2 Rechnungen in Verzug, kann die Firma Glasreinigung Niederrhein die Leistung so lange einstellen, bis diese Vollständig erfüllt wurden. Ungeachtet der Gründe ist die vereinbarte Zahlung der Gesamtsumme des Vertrages zum Vertragsende auch dann fällig, wenn der Kunde die Unterbrechung durch sein Handeln, zu vertreten hat. Zudem wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der Gesamtsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des noch zu erbringenden Vertrages fällig.

 

§ 12 Unterhaltsreinigungen / Treppenhausreinigungen Kündigungsfristen

 

Die Kündigungsfrist für Unterhalts sowie für Treppenhausreinigungen beträgt 4 Wochen und muss schriftlich erfolgen.

 

 

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Glasreinigung Niederrhein und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abänderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden.

 

 

$ 14 Haftung und Haftungsbegrenzung

 

12. 1 Die Glasreinigung Niederrhein haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen –gleich aus welchem Rechtsgrund- nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden.

 

Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Glasreinigung Niederrhein. dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, ferner wegen Verzugs oder Mängeln sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

12.2 Soweit die Glasreinigung Niederrhein für Folgen einfacher Fahrlässigkeit haftet, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, fehlgeschlagene Aufwendungen, Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.  

 

Die Haftung für fahrlässiges Handeln/Unterlassen ist jedenfalls auf die folgenden Haftungshöchstsummen, die durch Abschuss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gedeckt werden, beschränkt.
    
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Leistung der Glasreinigung Niederrhein in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und  Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen und elektrischen Anlagen o.ä.

 

Die Haftung wegen Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Vorstehendem unberührt.

 

§ 15 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.