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Gewerbliche Reinigung von Schießanlagen

 

Wer erledigt die Reinigung Ihrer Schießstände?

 

Wir besitzen:

 -Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz

- Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz

 

 

Treibladungspulverreste
Schießstände unterliegen nach verschiedenen Rechtsquellen einer Reinigungspflicht. Werden für diese Arbeiten Staubsauger eingesetzt, so müssen diese für das
gefahrlose Absaugen von Treibladungspulverresten geeignet sein. Denn eine Vorraussetzung für sicheres Arbeiten sind einwandfreie technische Gerätschaften und bauliche Einrichtungen.

 

Wir nehmen die Reinigung für Sie vor und entsorgen sachgemäss und regelkonform die Gefahrstoffe und Materialien.

Alle Reinigungsarbeiten werden in einem Reinigungsbuch protokolliert.

 

                                        Rufen Sie uns an

               oder

            schreiben Sie eine Email an:

       Service@schiessanlagenreinigung-niederrhein.de