Demnächst in Ihrer Nähe !
Gewerbliche Reinigung von Schießanlagen
Wir besitzen:
-Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
- Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
Treibladungspulverreste
Schießstände unterliegen nach verschiedenen Rechtsquellen einer Reinigungspflicht. Werden für diese Arbeiten Staubsauger
eingesetzt, so müssen diese für das
gefahrlose Absaugen von Treibladungspulverresten geeignet sein. Denn eine Vorraussetzung für sicheres Arbeiten sind einwandfreie
technische Gerätschaften und bauliche Einrichtungen.
Wir nehmen die Reinigung für Sie vor und entsorgen sachgemäss und regelkonform die Gefahrstoffe und Materialien.
Alle Reinigungsarbeiten werden in einem Reinigungsbuch protokolliert.