Demnächst in Ihrer Nähe !
Wir besitzen:
-Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
- Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
Treibladungspulverreste
Schießstände unterliegen nach verschiedenen Rechtsquellen einer Reinigungs-
pflicht. Werden für diese Arbeiten Staubsauger eingesetzt, so müssen diese für das
gefahrlose Absaugen von Treibladungspulverresten geeignet sein. Denn eine Vor-
aussetzung für sicheres Arbeiten sind einwandfreie technische Gerätschaften und
bauliche Einrichtungen.
Wir nehmen die Reinigung für Sie vor und entsorgen sachgemäss und regelkonform die Gefahrstoffe und Materialien.
Alle Reinigungsarbeiten werden in einem Reinigungsbuch protokolliert.
Taubenstr. 7
46499 Hamminkeln
Email: Service@schiessanlagenreinigung-niederrhein.de